
Leistungen Vorsorge & Beratung
Gesund & agil bis ins hohe Alter?
Regelmäßige Vorsorge ist dabei ein wichtiger Baustein.
Zivilisationskrankheiten wie Übergewicht, Bluthochdruck, Herzerkrankungen sowie Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes) haben in unserer schnelllebigen Zeit deutlich zugenommen. Durch entsprechende Vorsorgeuntersuchungen können Krankheiten vermieden oder zeitig entdeckt werden, um die körperliche und geistige Gesundheit möglichst lange zu erhalten.
Im Alter von 18 bis 34 Jahren übernehmen die gesetzlichen Kranken-kassen einmalig eine Gesundheitsuntersuchung.
Ab dem 35. Lebensjahr zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Gesundheitsuntersuchung regelmäßig alle drei Jahre. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
Erhebung der Anamnese, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie (vor allem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herzens, der Nieren oder Lungen sowie Krebskrankheiten – auch unter besonderer Berücksichtigung einer familiären Vorerkrankung z. B. durch Darm- oder Brustkrebs)
Überprüfung des Impfstatus
Körperliche Untersuchung einschließlich Messung des Blutdrucks
Untersuchung bestimmter Blutwerte (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride) und des Nüchternblutzuckers
Untersuchung des Urins (Harnstreifentest mit Bestimmung von Eiweiß, Glukose, roten und weißen Blutkörperchen sowie Nitrit)
Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte sowie Erkrankungen innerhalb der Familie (vor allem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herzens, der Nieren oder Lungen sowie Krebskrankheiten – auch unter besonderer Berücksichtigung einer familiären Vorerkrankung z.B. durch Darm- oder Brustkrebs), ggf. Erhebung besonderer Belastungen am Arbeitsplatzes
Überprüfung des Impfstatus
Körperliche Untersuchung einschließlich Messung des Blutdrucks
Untersuchung bestimmter Blutwerte (ausführliches, internistisches Labor)
Untersuchung des Urins
Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane, der Schilddrüse und der hirnversorgenden Gefäße
Ruhe-EGK, Belastung-EKG, Lungenfunktionsuntersuchung
Ausführliches Abschlussgespräch
Firmen bieten wir diese Gesundheits-Check-ups für ihre Mitarbeiter und Führungskräfte im Rahmenvertrag zu besonderen Konditionen an.
*Diese Leistung ist eine privatärztliche Leistung.
Die jährliche Genitaluntersuchung für Männer ab 45 Jahre umfasst:
gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
Inspektion und Abtasten des äußeren Genitales
Tastuntersuchung der Prostata (vom Enddarm aus)
Tastuntersuchung der regionären Lymphknoten
Befundmitteilung mit anschließender Beratung
Die Kasse zahlt alle zwei Jahre für Männer und Frauen ab 35 Jahre ein Hautkrebs-Screening. Das Screening dient der Früherkennung des malignen Melanoms (schwarzer Hauptkrebs), des Basalzellkarzinoms und des spinozellulären Karzinoms (beide weißer Hauptkrebs). Es kann ggf. in Verbindung mit der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) durchgeführt werden und umfasst:
gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
visuelle (mit bloßem Auge), standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
Befundmitteilung mit anschließender Beratung (bei einem verdächtigen Befund erfolgt die weitere Abklärung durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Dermatologie, d.h. Hautarzt oder Hautärztin)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab dem 65. Lebensjahr einmalig ein Ultraschallvorsorgeuntersuchung auf ein sogenanntes Bauchaortenaneurysma. Hierbei handelt sich es um eine krankhafte Erweiterung der Bauchschlagader.
Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Ultraschalltermin in unserer Praxis.
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist eine Früherkennungsuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Mit ihr besteht eine Möglichkeit, Risikofaktoren oder Erkrankungen bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die J1 ergänzt die zehn U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden.
Die Früherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) sieht folgende Bestandteile der J1 vor:
Anamnese
körperliche Untersuchung
Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung
Kontrolle des Impfstatus
Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht worden sind und dem Arbeitgeber darüber eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Wir führen die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG durch.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land Bayern. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Jugendliche seinen/ihren Hauptwohnsitz in Bayern hat.
Krankenversicherer verlangen beim Abschluss von gewissen Zusatzversicherungen oftmals eine medizinische Untersuchung. Diese erfolgt nach einem Standard-Fragebogen und beinhaltet eine umfassende körperliche Untersuchung sowie je nach Fragestellung ggf. weitere Zusatzuntersuchungen.
Aber auch für die Ausübung bestimmter Berufe, Sportarten oder für Nacht-/Schichtarbeit werden medizinische Atteste benötigt.
Gerne führen wir für Sie die entsprechenden Untersuchungen durch.
Hilfsmittel gleichen körperliche oder geistige Funktionseinschränkungen aus oder erfüllen therapeutische Zwecke. Daher sind sie für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsleben für viele Menschen unerlässlich. Allerdings ist nicht jedes Hilfsmittel unbedingt für einen selbst richtig oder tatsächlich notwendig.
Die von der Gesetzlichen Krankenversicherung als Hilfsmittel anerkannten Produkte sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis eingetragen. Diese Produkte werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bzw. bezuschusst. Alltagshilfsmittel sind nicht als bezuschussbare Hilfsmittel anerkannt.
Wir beraten Sie gerne!
Medizinische Rehabilitation ist eine Leistung, auf die Patienten gesetzlichen Anspruch haben, wenn eine solche Maßnahme aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Die Kosten werden von den Sozialversicherungsträgern (gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung) übernommen. Reha-Maßnahmen erfolgen ambulant oder stationär.
Zur Medizinischen Rehabilitation zählen z.B.:
Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt
Entwöhnungsbehandlung für Suchtkranke
Familienorientierte Rehabilitation
Frühförderung von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kinder
Geriatrische Rehabilitation für ältere Menschen
Kinderheilbehandlung
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
Onkologische Nachsorgeleistungen
Sozialmedizinische Nachsorge für Kinder bis 14 Jahre
Sozialpädiatrische nichtärztliche Leistungen
Stufenweise Wiedereingliederung
aber auch Krankenbehandlung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel oder Hilfsmittel, Kurzzeitpflege
Wir stellen für Sie die entsprechenden Gutachten und Kur-Anträge aus.
Für die LKW-Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE ist bei der Ersterteilung als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Wir führen in der Praxis alle notwendigen Untersuchungen durch.
*Diese Leistung ist eine privatärztliche Leistung.
Strukturierte Behandlungsprogramme (DMP – Desease-Managment-Programme) sind für chronisch Kranke entwickelt worden, um in erster Linie die Beschwerden, die mit einer chronischen Erkrankung verbunden sind, zu verringern und ihr Fortschreiten aufzuhalten. Die Teilnahme ist freiwillig.
Derzeit gibt es in Deutschland DMP für Patienten mit den folgenden chronischen Erkrankungen:
Asthma
Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Brustkrebs
Diabetes mellitus Typ 1
Diabetes mellitus Typ 2
Koronare Herzkrankheit (KHK), mit einem Modul „Chronische Herzinsuffizienz“
Nach einem Gespräch, den erforderlichen Untersuchungen und der Diagnose erstellen wir auf Grundlage von DMP-Vorgaben einen individuellen Therapieplan.
Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen.
Wir bilden Ihre Mitarbeiter individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten in Erster Hilfe aus.
Unsere Erste-Hilfe-Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
*Diese Leistung ist eine privatärztliche Leistung.
Im Notfall richtig reagieren. Im Falle eines Herzkreislaufstillstands entscheidet jede Sekunde über Leben oder Tod. Unser Kursangebot richtet sich an Angehörige von Risikopatienten, die neben den notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen von uns zusätzlich im Erkennen der Notfallsituation und im Absetzen des Notrufs geschult werden.
*Diese Leistung ist eine privatärztliche Leistung.
Sie sind Motorradfahrer? Lernen und üben Sie mit uns die wichtigsten Massnahmen und Handgriffe, um im Ernstfall Leben zu retten.
In diesem speziell entwickelten Erste-Hilfe-Kurs für Motorradfahrer werden neben den Basics der Ersten Hilfe vor allem auch die speziellen Verletzungsgefahren und Verletzungsmuster beim Motorradfahrer sowie pragmatische Lösungsansätze zur Erstversorgung vermittelt. Für Biker eine lebensrettende Schulung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Voraussetzung für die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist seit dem 01.02.2001 eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Erstbelehrung nach IfSG wird entweder vom Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt.
Wer braucht eine Bescheinigung nach dem IfSG?
Personen, die gewerbsmäßig beim Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von nicht verpackten Lebensmitteln tätig sind.
Personen, die in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung (Pizza-Service, Essen auf Rädern, Kantinen, Krankenhäusern, Kinderheimen, Jugendherbergen, Altersheimen, etc.) tätig sind, einschließlich des Spül- und Reinigungspersonals
Personen, die kellnern und dabei die Küche betreten müssen oder zusätzlich in der Küche helfen
Schüler/innen und Lehrpersonen von hauswirtschaftlichen und nahrungsgewerblichen Klassen
Lehrpersonen, die Kochunterricht geben


